§ 1 Gegenstand
(1) Foodiego stellt dem Partner-Restaurant eine Online-Plattform zur Vermittlung von Bestellungen sowie eine Profilseite und Bestelltechnik bereit.
(2) Der Vertrag über Speisen kommt direkt zwischen Gast und Restaurant zustande. Foodiego wird nicht Vertragspartei dieses Vertrags.
§ 2 Vergütung (Vermittlungsgebühr)
(1) Die Vergütung beträgt 1,00 € brutto je vermittelter Bestellung (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Es wird keine Provision auf den Warenkorbwert erhoben.
(2) Bei Online-Zahlung werden zusätzlich die tatsächlichen Gebühren des Zahlungsdienstleisters weitergegeben. Bei Barzahlung entfallen diese.
(3) Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung bzw. — bei Online-Zahlung — als Gutschriftabrechnung (Umsatz abzüglich Gebühr und Zahlungskosten). Die Rechnung weist die enthaltene Umsatzsteuer aus.
(4) Es fallen keine Grundgebühr, keine Einrichtungs- und keine Mindestumsatzkosten an.
§ 3 Laufzeit & Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit und ohne Exklusivität. Beide Seiten können mit einer Frist von [14 Tagen] kündigen. Foodiego kann den Zugang bei schwerwiegenden Verstößen mit Begründung beschränken oder beenden (vgl. § 7).
§ 4 Pflichten des Restaurants
- vollständige, richtige Unternehmens- und Steuerangaben (insb. USt-IdNr. bzw. Steuernummer)
- aktuelle Speisekarte, Preise, Allergen- und Zusatzstoffangaben (LMIV)
- Einhaltung der lebensmittel-, hygiene- und gewerberechtlichen Vorschriften
- ordnungsgemäße Zubereitung, Lieferung und Belegausgabe an den Gast
- eigene Kassen-/TSE-Pflicht für Barzahlungen
§ 5 Ranking & Transparenz (P2B)
Die Reihenfolge, in der Restaurants Gästen angezeigt werden, richtet sich nach nachvollziehbaren Hauptparametern, insbesondere: [Entfernung/Liefergebiet, Verfügbarkeit/Öffnungsstatus, Bewertung, Relevanz der Suchanfrage]. Bezahlte Hervorhebungen werden als solche gekennzeichnet.
§ 6 Änderungen der Bedingungen
Änderungen dieser Partner-Bedingungen werden dem Restaurant mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt (Art. 3 P2B-VO). Das Restaurant kann bis zum Inkrafttreten kündigen.
§ 7 Beschränkung, Aussetzung & Beendigung
Eine Beschränkung oder Aussetzung wird dem Restaurant mit Begründung mitgeteilt (Art. 4 P2B-VO). Eine vollständige Beendigung wird mit einer Frist von [30 Tagen] und Begründung angekündigt, soweit nicht ein gesetzlicher oder schwerwiegender Grund die sofortige Beendigung rechtfertigt.
§ 8 Beschwerdemanagement & Mediation (P2B)
(1) Foodiego unterhält ein internes Beschwerdesystem. Beschwerden können an kontakt@foodiego.de gerichtet und werden zügig bearbeitet.
(2) Zur außergerichtlichen Streitbeilegung benennt Foodiego keine Mediatoren. (Kleinstunternehmen i. S. d. P2B-VO sind von Abs. 1 und 2 ausgenommen.)
§ 9 Daten & Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten der Gäste richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung über [gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26) / Auftragsverarbeitung (Art. 28)]. Das Restaurant darf die ihm überlassenen Kundendaten nur zur Vertragserfüllung verwenden.
§ 10 Haftung & Freistellung
Das Restaurant stellt Foodiego von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung seiner Pflichten (insb. Lebensmittel-, Steuer- und Hygienevorschriften) entstehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Zwickau, soweit gesetzlich zulässig. Salvatorische Klausel wie in den Verbraucher-AGB.
Stand: Juli 2026